DEUTSCHES
AGRAR-SCHIEDSGERICHT

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Ihre Schiedsrichter

Das Agrarschiedsgericht besteht in der Regel entweder aus einem Einzelschiedsrichter oder aus drei Schiedsrichtern.
Das Agrarschiedsgericht bietet die Möglichkeit, das Auswahlverfahren der Schiedsrichter zu verkürzen und so wertvolle Zeit zu gewinnen. Bei Beauftragung des Agrarschiedsgerichts wird der dritte Schiedsrichter von den beiden Schiedsrichtern benannt. Der dritte Schiedsrichter muss, soweit sich die Parteien darauf einigen, sogar nicht einmal ein Jurist sein, sondern kann ein im jeweiligen Fachgebiet bestellter Sachverständiger sein, was zusätzliche Fachkenntnisse für die Lösung des konkreten Falles bietet.

Das Agrarschiedsgericht deckt somit nahezu alle Bereiche von Agrar-Streitigkeiten ab.

Mögliche Streitgegenstände

Landwirtschaftliches Baurecht, Regenerative Energien, Dünge- und Pflanzenschutzrecht, Naturschutzrecht, Gewässerschutzrecht, Gentechnikrecht, Bodenschutzrecht, Flurbereinigungsrecht, Forstrecht, Jagdrecht, Tierschutzrecht, Tierzuchtrecht, Lebensmittelrecht, Sortenschutz- und Saatgutverkehrsrecht, Futtermittelrecht, Agrarökoproduktrecht, Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen, Weinrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, landwirtschaftliches Pachtrecht, landwirtschaftliches Erbrecht, Ehe- und Familienrecht in der Landwirtschaft, landwirtschaftliche Kooperationen/Gesellschaften/Genossenschaften, Grundstückskaufvertrag und Grundstücksverkehrsrecht, Vertragsrecht bei Anbau, Gewinnung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte und dem Einkauf von Betriebsmitteln, Pferderecht, Insolvenzrecht im Agrarbereich.



Dr. Christian Badura

Rechtsanwalt


  • Vorsitzender des Aufsichtsrates bei LEHNER INVESTMENTS AG
  • Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates bei ICO - International Certification Organization AG
  • Lehrtätigkeit bei der Frankfurt School of Finance and Management


Schiedsrichter


 
        Jan S. Klöters

                   Rechtsanwalt


  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Landwirtschaftliche Buchstelle


        Schiedsrichter

Mögliche Beteiligte eines Agrarschiedsgerichtsverfahrens

Jeweils im land- und forstwirtschaftlichen Bereich: Gesellschafter, Beteiligte einer Hofübergabe, Eheleute, Erben/Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigte, Vertragspartner, Pächter/Verpächter, Nachbar, Angrenzer, ...

Vorteile des Agrarschiedsgerichts

Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten (Amtsgerichte/Landgerichte/Oberlandesgerichte) haben den Nachteil, dass diese Gerichte zwar mit in der Regel hervorragenden, jedoch viel zu wenigen Juristen besetzt sind. Dies führt dazu, dass sich Gerichtsstreitigkeiten enorm in die Länge ziehen.

Darüber hinaus gibt es wenige Richter, die im Bereich des Agrarrechts Spezialkenntnisse aufweisen.



Folgende Vorteile bietet das Agrarschiedsgericht:

- Auswahl im Agrarrecht versierter Schiedsrichter unter

- Abkürzung des üblichen Auswahlverfahrens,

- Vorgabe eines zeitlichen Rahmes und damit

- zügige Durchführung auch komplizierter Verfahren,

- falls erforderlich: frühe Einbeziehung von Sachverständigen,

- transparente Kostenübersicht.


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