Impressum
Verantwortlich:
Rechtsanwalt Jan S. Klöters, Lauffener Straße 12, 74081 Heilbronn, Tel.: 07131 88719-0, E-Mail: info(a)agrarschiedsgericht.de
Dr. Christian Badura, Oberföhringer Straße 75, 81925 München, Tel: 089 80953240, E-Mail: info(a)agrarschiedsgericht.de
Dr. Christian Badura und Jan S. Klöters führen die in Deutschland verliehene Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt". Dr. Christian Badura ist Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München, Jan S. Klöters ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:
RA Dr. Badura: AXA Versicherung AG, Wiener Platz 3, 51065 Köln
RA Jan S. Klöters: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich: jeweils im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Berufsrechtliche Regelungen:
Die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen finden sich in der Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG, der Berufsordnung der Rechtsanwälte BORA, der Fachanwaltsordnung FAO und den Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft. Die Texte dieser berufsrechtlichen Regelungen finden Sie z.B. auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de oder im Fachbuchhandel.
Datenschutzerklärung:
Der §4g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht vor, dass für jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben gemäß §4e BDSG zur Verfügung zu stellen sind. Wir verzichten auf einen Antrag Ihrerseits und kommen unserer Verpflichtung durch Veröffentlichung unseres Verfahrensverzeichnisses nach.
1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Rechtsanwalt Dr. Christian Badura, Oberföhringer Straße 75, 81925 München, Tel.: 089 80953240, E-Mail: info(a)agrarschiedsgericht.de
Rechtsanwalt Jan S. Klöters, Lauffener Straße 12, 74081 Heilbronn, Tel.: 07131-88719-0, E-Mail: info(a)agrarschiedsgericht.de
2. Vertretung:
2.1: Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter: Rechtsanwalt Jan Klöters und Rechtsanwalt Dr. Christian Badura.
2.2: Mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragte Person: Rechtsanwalt Jan S. Klöters.
3. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Die Tätigkeit des Schiedsgerichts beinhaltet die Vorbereitung und Durchführung von Schiedsgerichtsverfahren. Der Schutz personenbezogener Daten ist Teil unserer Philosophie. Die gesamte Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung erfolgt ausschließlich zur Ausübung dieser Tätigkeit bzw. zu diesem Zweck. Zu diesem Zweck werden Daten von Parteien sowie deren Vertreter und Dritten sowie auch von Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Lieferanten und externen Dienstleistern erhoben, gespeichert und verarbeitet.
4. Betroffene Personengruppen und betroffene Daten:
Parteien: Entsprechend der Zweckbestimmung handelt es sich um personenbezogene Daten. Es werden die für die Fallbearbeitung notwendigen Daten gespeichert. Dies beinhaltet u.a. Name, Anschrift, soweit erforderlich: Familienstand, Geburtsdatum und weitere fallbezogene Daten wie z.B.: Abrechnungs- und Leistungsdaten, Daten zur IT-Kommunikation, Betreuungsinformationen, Bankverbindungen, etc.
Interessenten: Adressen, allgemeine Kommunikationsdaten, Kontaktdaten, Daten zur IT-Kommunikation, Betreuungsinformationen
Geschäftspartner/Lieferanten/Externe Dienstleiter: Es werden hier Daten gespeichert, die für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erforderlich sind, z.B. Adressen, allgemeine Kommunikationsdaten, Kontaktdaten, Vertrags- und Zahlungsdaten, Bankverbindungen, Daten zur IT-Kommunikation, Betreuungsinformationen.
Mitarbeiter/Gesellschafter: Dies umfasst personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Gesellschaftern soweit diese unter die o.g. Zweckbestimmung fallen. Alle für die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses notwendigen Daten werden gespeichert. Dies beinhaltet u.a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Qualifikation, Urlaub, Krankheit, Ausfallzeiten, Bankverbindung.
Öffentliche Behörden: rechtlich oder steuerlich relevante Daten jedweder Art, Adressen, allgemeine Kommunikationsdaten, Kontaktdaten, Bankverbindungen, Daten zur IT-Kommunikation, Betreuungsinformationen.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Empfänger von Daten sind alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen, die aufgrund der unter Punkt 3 aufgeführten Zweckbestimmung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten Daten erhalten müssen, insofern dies mit der Einwilligung des Falles abgesichert ist und nicht gegen gesetzliche Regeln verstößt.
Öffentliche Empfänger der Daten, denen ggfs. Die Daten mitgeteilt werden können: Finanzbehörden, Gerichte, Kreditinstitute, Gemeinden, öffentliche Stellen, Versicherer der beteiligten Personen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten bzw. denen auftragsgemäß solche Daten mitgeteilt werden müssen.
Interne Empfänger der Daten, denen ggfs. Daten mitgeteilt werden können: Mitarbeiter der Kanzlei.
Weitere Empfänger der Daten: Eventuell einzelfallbezogene Weitergabe der Daten an Kooperationspartner wie: Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, öffentliche Register sowie – soweit erforderlich – an externe weitere Berater oder Dienstleister im Rahmen umfassender Beratungsleistungen nach vorheriger Autorisierung zur Datenweitergabe durch die jeweiligen Klienten des Agrarschiedsgerichts.
Empfänger der Daten, denen ggfs. Die Daten auch noch prozessbedingt mitgeteilt werden können: Datenverarbeitungsunternehmen, die die Kanzleisoftware herstellen und betreuen: DATEV, Addison, Lexware, Steuersoft, Advoware, etc.
6. Verschwiegenheitsverpflichtung der möglichen Empfänger der Daten:
Alle Mitarbeiter der Kanzleien werden jeweils einmal jährlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses und des Datenschutzes nach § 5 BDSG sowie auf die besondere berufsständische Verschwiegenheit verpflichtet. Die Kooperationspartner sind durch analoge gesetzliche Regelungen ebenfalls zu entsprechender Verschwiegenheit verpflichtet (u.a. mit Hinweis auf § 203 StGB, §§ 57, 62 StBerG, §§ 43, 50 WPO, § 43 BRAO, § 2 BORA, etc.)
7. Datenlöschung:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Regelungen zu Aufbewahrungspflichten und –fristen (z.B. Daten nach § 147 AO: 10 Jahre, § 50 Abs.2 BRAO: 5 Jahre für Handakten) erlassen. Daten werden entsprechend der jeweils gesetzlich geltenden Regelungen gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter Punkt 3 aufgeführten Zweckbestimmungen wegfallen.
8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten:
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant und kann aufgrund der Zweckerreichung im Mandatsverhältnis oder aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen gegebenenfalls auftreten. In diesem Fall stellt die Kanzlei sicher, dass es sich hier um eine rechtmäßige Ausübung der genannten Zweckbestimmungen handelt und die Rechtsvorschriften im Sinne des BDSG eingehalten werden.
München und Heilbronn, den 14.06.2022
Dr. Christian Badura und Jan S. Klöters
Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711 2221550, E-Mail: info(a)rak-stuttgart.de
Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München, Tel.: 089 532944-0, E-Mail: info(a)rak-m.de